Ortschaftsratsitzung am 22. September 2015

Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Waldhausen am 22. September 2015

1. Aktionsplan Inklusion der Stadt Aalen

Die im Februar 2009 von der Bundesregierung ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) stellt momentan nicht nur Bund und Länder, sondern auch die Kommunen vor die offene Frage der „Umsetzung“. Dies resultiert insbesondere aus der politischen Diskussion von Fachverbänden, Gremien und der Öffentlichkeit. Die Bundesregierung hat im Sommer 2011 auf der Grundlage der UN-BRK einen Nationalen Aktionsplan vorgelegt, der die Gesamtstrategie des Bundes für die kommenden 10 Jahre beinhaltet. Die Länder und die Kommunen sind aufgerufen, eigene Aktionspläne zu entwickeln. Dieser Aufgabe hat sich die Stadt Aalen gestellt und einen eigenen Aktionsplan Inklusion erstellt. In der Entstehung waren neben den Sprechern des Beirates für Menschen mit Behinderung die Schulleitungen, Ortschaftsverwaltungen, der Arbeitskreis Inklusion und unterschiedliche Träger eingebunden.

Dank der Projektförderung des Landes Baden-Württemberg war es der Stadt Aalen möglich, einen eigenen Aktionsplan zu entwickeln. Dieser ist eine Fortschreibung des Handlungskonzepts „Aalen für Alle“, auf Initiative des Beirats von Menschen mit Behinderung (BmB). Bereits am 21.06.2012 hatte sich die Stadt Aalen mit einem Gemeinderatsbeschluss zu den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention bekannt und ist der „Erklärung von Barcelona“ beigetreten. Zielsetzung des Aktionsplans Inklusion ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit und ohne Behinderung zu ermöglichen, so dass alle von Anfang an in allen Lebensbereichen gemeinsam selbstbestimmt leben können. Der Aktionsplan soll als Basis für die künftige Planung von Angeboten und Maßnahmen dienen. Er dient als Grundlage, bestehende Strukturen bedarfsorientiert weiterzuentwickeln.

Folgende Themen wurden in Anlehnung an die Aktivitäten zum Landesaktionsplan berücksichtigt:    

Frühe Hilfen
Als Frühe Hilfen wird ein örtliches Unterstützungssytem für Eltern und Kinder bezeichnet, welches mit der Schwangerschaft beginnt und die ersten (drei) Lebensjahre abdeckt. Die Struktur der Frühen Hilfen soll gemeinsam mit dem Landkreis auf einen weiteren Ausbau in Richtung Sozialraum geprüft werden.

Bildung und Erziehung
Kindertageseinrichtungen sind Erstanlaufstellen aller Eltern. Damit ist hier eine erste Grundlage zu einer inklusiven Gesellschaft ein wesentlicher Ausgangspunkt. Damit die einschlägigen Regelsysteme (Kindertageseinrichtungen) zu Angeboten für alle Kinder mit und ohne Behinderung werden, bedarf es einer sorgsamen Betrachtung der verfügbaren Ressourcen, um einen qualitativen Ausbau sicherzustellen. Inklusive Bildungsangebote an den Schulen erfordern, dass die Förderung und Bildung der Kinder an einem Lernort erfolgt. Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 15.07.2015 die Änderung des Schulgesetzes zur Inklusion verabschiedet.

Arbeit und Wohnen
Jeder Mensch soll die Möglichkeit erhalten, verwertbare Arbeit zu leisten. Dabei sollen auch für besonders schwache sozialraumintegrierte Angebote aufgebaut werden (z.B. auch niederschwellige Angebote in Begegnungsstätten). Wohnen ist nicht nur ein wichtiger Faktor für Menschen mit Behinderung, sondern bildet auch einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Wertschöpfung in den Städten. Die vor Ort versorgten Menschen zählen als Einwohner, bringen Kaufkraft, Arbeitsplätze und neue Angebote in den Sozialraum mit. Eine wohnortnahe Versorgung leistet damit nicht nur einen Beitrag zur Inklusion, sondern ist für die Stadt Aalen ein wichtiger Standortfaktor.

Barrierefreiheit
Die Agendagruppe Aalen Barrierefrei hat bereits einen Stadtführer für Menschen mit Behinderung entwickelt. Die Barrierefreiheit steht im Sozialraum jedoch immer auf dem Prüfstand, so dass dieser wichtige Faktor permanent betrachtet werden muss und die Inklusion in allen Planungsprozessen eine entscheidende Rolle einnimmt.

Stadtentwicklungsprozess und Partizipation
Ein inklusives Gemeinwesen ist planungstechnisch nicht vom Schreibtisch aus gestaltbar, sondern ein zivilgesellschaftliches Projekt mit offenem Ausgang. Inklusion und Teilhabe verlangen die konsequente Öffnung zum Gemeinwesen und die Nutzbarmachung der kommunalen Infrastruktur. Dies gelingt nur, wenn Inklusion fester Bestandteil der Stadtentwicklung und aller Partizipationsprozesse ist.

Mobilität
Mobilität ist eine grundlegende Voraussetzung für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe. Ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr sind Nahverkehrspläne. In den Nahverkehrsplänen sind Vorgaben zur Barrierefreiheit von Bussen und Straßenbahnen aufzunehmen. Artikel 20 der UN-Behindertenrechtskonvention gibt vor, dass man sich in seiner Umgebung frei bewegen kann. Dazu gehören auch eine barrierefreie Umwelt und das Recht auf Mobilitätshilfen wie z.B. einen Rollstuhl.

Kultur, Freizeit, Sport
In Aalen sollen grundsätzlich alle Menschen mit und ohne Behinderungen selbstbestimmt und gleichberechtigt alle Kultur-, Sport- Freizeit- und Tourismusangebote nutzen.

Sozialraum und Teilorte
Der Sozialraum steht durch die Struktur der Stadt Aalen in allen Bereichen im Fokus. Aus diesem Grund soll in den kommenden Jahren ein umfassendes Quartiersmanagement eingeführt werden. Der Auftakt war bereits 2014 mit dem Quartier Pelzwasen.

Inklusive Stadtverwaltung
Inklusion muss auch in einer Stadtverwaltung gelebt werden. Sie geht weit über die Anstellung von Menschen mit Behinderungen und das Erfüllen einer Anstellungsquote hinaus. Gefordert ist auch hier ein inklusives Denken und Handeln, in dem die Ressourcen von verschiedenen Ämtern und das unterschiedliche Denken verschiedener Menschen zu einer ständigen Verbesserung der Lebenssituation der Aalener Bürger gemeinsam genutzt werden.

Aus der Mitte des Ortschaftsrates wurde darauf hingewiesen, dass in Ebnat bereits vor einem Inklusionsplan viele Maßnahmen dieses Themenbereichs umgesetzt worden sind. Wichtig ist, bei Etatberatungen und künftigen Bauvorhaben den Aktionsplan Inklusion einzubeziehen und Geld für entsprechende Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.

2. Quartierscluster

Quartiersmanagement soll die Lebensqualität im Stadtteil verbessern und nachhaltige Entwicklungsprozesse anstoßen. Quartiersmanagement zeichnet sich durch die Zusammenführung der Akteure aus den verschiedenen Bereichen der Verwaltung, der lokalen Politik, der privaten Wirtschaft, der lokalen Vereine und der Anwohnerschaft aus. Die Zielsetzung ist eine Integration der unterschiedlichen Aspekte von Wirtschaftsförderung, sozialer Befähigung und baulicher Stadtteilentwicklung. Quartiersmanagement soll weiterhin dazu führen, dass die Bewohnerschaft im Stadtteil an den Verbesserungsprozessen aktiv teilnimmt.

Die Stadt Aalen als Flächenstadt stellt sich in ihren Segmenten als höchst unterschiedlich in ihrer Bevölkerungsstruktur, in ihrer Topografie wie auch in der bereits bestehenden - oder eben noch fehlenden – Vernetzung der Akteure vor Ort dar. Entsprechend unterschiedlich können für die einzelnen Gebiete Bürgerbeteiligungsverfahren aussehen.

Unter Berücksichtigung der räumlichen Abgrenzungen in der Kindergartenbedarfs- und Schulentwicklungsplanung, in den stadtplanerischen Teilgebieten sowie in den für die Bevölkerungsprognose abgegrenzten Segmenten wurden 17 Quartiere benannt, in welchen sozial- und stadtplanerische Vorhaben kleinräumig und unter möglichst hoher Beteiligung der Bevölkerung umgesetzt werden können.

Um eine gleichartige Datenausgangslage zu ermöglichen, wurden für alle Quartiere Quartierscluster erstellt, die einen kurzen Überblick über die einzelnen Quartiere ermöglichen. Diese befassen sich nach einem Kurzportrait des jeweiligen Quartiers mit der Demografischen Entwicklung, der im Quartier vorhandenen Infrastruktur, den vorhandenen Vereinen und den bereits jetzt geplanten Bauvorhaben.

Diese Daten können Grundlage für einen einzuleitenden Bürgerbeteiligungsprozess sein.

Im Stadtbezirk Waldhausen sind 20% der Einwohner unter 18 Jahre alt, der Anteil an Senioren ist eher gering zu bewerten, 15 % der Bevölkerung ist älter als 65 Jahre. Die Geburtenrate ist mit 8,6 Geburten pro 1.000 Einwohner bezogen auf die Gesamtstadt hoch. Die Sterberate liegt unter dem Durchschnitt der Stadt Aalen. Im Stadtgebiet leben in Waldhausen die wenigstens Menschen mit Migrationshintergrund, es handelt sich um 7,8 %. Die Zahl der Zuzüge liegt über der Zahl der Wegzüge. Während die Einwohnerzahl in der vergangenen Zeit leicht abgenommen hat, ist sie in den Jahren 2013 und 2014 wieder leicht gestiegen.(Derzeit hat Waldhausen 2.386 Einwohner). Die Entwicklungsprognose sieht für Waldhausen positiv aus, wenn alle Baugebiete und anstehenden Bauvorhaben in den nächsten 10 Jahren realisiert werden.

Im Jahr 2016 sollen die Bürger aktiv in den Entwicklungsprozess eingebunden werden, sie sollen Gelegenheit bekommen, über ihre Bedürfnisse und Wünsche für Waldhausen für die Zukunft zu sprechen. Aus der Mitte des Ortschaftsrates wurde ein neues Baugebiet für Waldhausen und innerörtliche Verdichtung gefordert, um weitere Bauplätze anbieten zu können. Auch an die Teilorte von Waldhausen soll bei den Entwicklungsprozessen gedacht werden. Generell soll bei allen Maßnahmen das Thema Inklusion berücksichtigt werden. 

3. Feuerwehrbedarfsplanung

Das Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg fordert von der Gemeinde eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten. Der Feuerwehrbedarfsplan enthält wesentliche Angaben für die Beschreibung der feuerwehrtechnisch relevanten, örtlichen Verhältnisse (Gefährdungsanalyse) und bildet die Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer für einen geordneten Lösch- und Rettungseinsatz erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr.

Im Januar 1996 veröffentlichte die Wirtschaftsberatung AG (WIBERA) ein Gutachten über die Freiwillige Feuerwehr Aalen. Bis auf die Zusammenlegung der Abteilungen Dewangen und Fachsenfeld stellt diese Bedarfsplanung heute weitestgehend den Ist-Zustand der Feuerwehr Aalen dar.

Im Juni 2010 wurde vom Gemeinderat eine Fortschreibung gebilligt, bei der in einer kurzen Darstellung das Feuerwehrwesen in Aalen beschrieben wird. Unter anderem wird in dieser Fortschreibung die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen bis in das Jahr 2020 beschrieben.

Im Dezember 2013 beauftragte die Stadtverwaltung Aalen die Firma Luelf und Rinke Sicherheitsberatungs GmbH in Kaarst zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes für die Stadt Aalen und zur Organisationsuntersuchung der hauptamtlichen Abteilung. Zunächst fand eine über mehrere Termine verteilte Ist-Aufnahme des Gefahrenpotentials der Stadt Aalen und des Feuerwehrwesens statt. Umfangreiche städtische Daten wurden gesammelt und der Firma Luelf und Rinke zur Analyse übergeben.

Zur Einsatzauswertung wurde das Jahr 2013 herangezogen. Die Standorte und Fahrzeuge der Feuerwehrabteilungen wurden unter Beisein der Abteilungskommandanten besichtigt. Zeitgleich zur Ist-Aufnahme wurden durch eine Informationswissenschaftlerin Interviews mit Feuerwehrangehörigen  aus allen Abteilungen und Funktionen geführt. Diese Ergebnisse wurden in einer Präsentation dargestellt und fließen u.a. in den Feuerwehrbedarfsplan mit ein. Eine Projektgruppe bestehend aus Dezernenten, Mitarbeitern der Stadtverwaltung und dem Kommando der Feuerwehr Aalen behandelte an sechs Terminen folgende Themen:

•    Bewertung der Risikostruktur im Stadtgebiet
•    Analyse zur Bewertung der Struktur und Leistungsfähigkeit
•    Soll-Konzeption: Fortschreibung der Feuerwehrbedarfsplanung
•    Soll-Konzeption: Aufbau- und Ablauforganisation sowie Personalwirtschaft

Das Gutachten stellte speziell in Sachen Härtsfeld fest, dass der Standort für die Feuerwache der Feuerwehrabteilung Ebnat/Waldhausen bedarfsgerecht ist, positiv bewertet wurden sowohl die Mannschaftsstärke als auch die Qualifikation. Besonders hervorgehoben wurde die hervorragende Jugendarbeit.

4. Bekanntgaben und Anfragen

Die Erschließung des Baugebiets Schießmauer wird Mitte Oktober fertig gestellt sein.

Die Firma Kampa hat einen Innovationspreis für besonders vorbildliches und nachhaltiges Bauen erhalten.

In Kürze wird die Abnahme des fertig gestellten Erschließungsabschnitts des Gewerbegebiets Geißberg erfolgen.

Die Ausschreibungsfrist der Breitbandversorgung Waldhausen endet Anfang Oktober, im Anschluss wird die Vergabe erfolgen. Nach Zuschlagserteilung wird eine Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden, bei der der künftige Betreiber den interessierten Bürgern Rede und Antwort stehen wird.

Für den beabsichtigten Bau einer Kartbahn in Aalen-Waldhausen haben die Investoren für ein belastbares Gesamtkonzept Zeit bis Jahresende. Wird dieses nicht vorgelegt, findet eine Rückabwicklung der Grundstücksvergabe statt.

Die Präsentübergabe mit Glückwunschschreiben für eine Goldene Hochzeit war Thema im Ortschaftsrat.

© Stadt Aalen, 02.01.2015