Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Waldhausen vom 19. Mai 2015

1. Vorstellung des Sportentwicklungsplans

Im November 2013 hat der Gemeinderat der externen Vergabe einer kommunalen Sportentwicklungsplanung mit integriertem Sportstättenentwicklungsprogramm an das Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung (IKPS, Stuttgart)  zugestimmt. Zunächst fand eine gut halbjährige Umfrage- und Analysephase von IKPS statt. Dabei wurden alle Aalener Kindergärten, Schulen, Sportvereine sowie 4.400 repräsentativ ausgewählte Aalener Bürgerinnen und Bürger zu den Sport- und Bewegungsangeboten in Aalen befragt und deren Antworten ausgewertet. Auf dieser Basis nahm im Oktober 2014 eine rund 30 Personen umfassende Planungsgruppe mit Vertretern von den Gemeinderatsfraktionen, den Sportstadtverbänden, den Vereinen, der Hochschule, dem Behindertenbeirat, dem Stadtseniorenrat, dem Integrationsausschuss, den Schulen und der Stadtverwaltung ihre Arbeit auf.  Bei insgesamt sechs Sitzungen zwischen Oktober 2014 und März 2015 wurden folgende Themen behandelt:

  1. Angebotsentwicklung: Zielgruppen, Kurse, nichtorganisierter Sport
  2. Organisations- und Vereinsentwicklung: Kooperation und Zusammenarbeit, Mitarbeit im Verein
  3. Sportplätze, Sportgelegenheiten: Bewegungsräume im öffentlichen Raum; Sportplätze (Bedarf, Weiterentwicklung, Bündelung, Sanierung); familienfreundliche, generationsübergreifende Sportanlagen.
  4. Hallen und Hallenbelegung: Bedarf, Weiterentwicklung; Steuerung der Hallenbelegung
  5. Konkretisierung der Empfehlungen zu den Sport- und Bewegungsräumen.
  6. Sportförderung und Abschluss: Schlussdiskussion der Empfehlungen, Konsequenzen für Sportförderung, Priorisierung der Empfehlungen

Aus diesen sechs Sitzungen gehen in einem Ergebnisbericht aufgeführten Ziele und Handlungsempfehlungen hervor. Das Angebot im Sportbereich ist in Aalen gut bis sehr gut, Aalen nimmt im Landesdurchschnitt mit 90 Sportvereinen die Spitzenposition ein. Der Ortschaftsrat verwies in diesem Zusammenhang auf die nicht ausreichende Hallenkapazität in Waldhausen. Das Gremium nahm den Sportentwicklungsplan zur Kenntnis.

2. Benutzungsordnung für die Turn-, Sport- und Festhallen der Stadt Aalen

Die meisten geltenden Benutzungsordnungen für die städtischen Hallen im
Stadtgebiet Aalen traten in den 1980er und 1990er Jahren in Kraft und sind teilweise überholt. Insbesondere hinsichtlich eines Passus zur verschuldensabhängigen Haftung. Demnach haftet nun der Veranstalter soweit ihn ein Verschulden trifft. In diesem Zusammenhang wurden die Benutzungsordnungen insgesamt überarbeitet.

In Waldhausen lag bislang keine Benutzungsordnung vor, die Hallennutzungen wurden mittels Überlassungen an die Veranstalter geregelt.
Die Stadtverwaltung schlägt vor, für alle städtischen Turn-, Sport- und Festhallen eine einheitliche Benutzungsordnung zu beschließen und zeitgleich alle bestehenden Benutzungsordnungen außer Kraft zu setzen. Dadurch können Änderungen allgemeiner Art schnell vorgenommen werden. Die Teilorte und die Stadtverwaltung haben weiterhin durch Ziffer 16.2 die Möglichkeit besondere Auflagen zu erlassen.

Die Gemeindehalle Waldhausen ist offiziell nicht als Festhalle gewidmet, wodurch ab September Veranstalter beim Rechts- und Ordnungsamt eine Einzelfallgenehmigung beantragen müssen, wenn sich bei der Veranstaltung mehr als 200 Personen in der Halle aufhalten. Da dies in Waldhausen häufiger der Fall sein wird, soll zur Vermeidung bürokratischen Aufwands die Gemeindehalle zur Festhalle umgerüstet und umgewidmet werden. Auch sollen Sportvereine nicht bei der Zweckbestimmung privilegiert werden, die Gemeindehalle soll Schulen und Vereinen zur zweckentsprechenden Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Der Hausmeister soll in Sachen Haftung und Gewährleistung Geräte auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit prüfen.

Der vorgeschlagenen  Benutzungsordnung für die städtischen Turn-, Sport- und Festhallen mit Gültigkeit ab 01.09.2015 wurde seitens des Ortschaftsrates Waldhausen vorbehaltlich der besprochenen Änderungen zugestimmt.

3. Information zur Ganztagesgrundschule in Aalen-Waldhausen

Der Rektor der Grundschule Waldhausen informierte den Ortschaftsrat darüber, dass auch im Schuljahr 2015/2016 in Waldhausen aufgrund fehlender Anmeldungen keine Ganztagesgrundschule eingerichtet wird. Vor 2 Jahren wurde in Zusammenarbeit mit dem Verein Pate erstmals versucht, in Waldhausen eine Ganztagesgrundschule einzurichten. Interessenbekundungen lagen vor, jedoch war die Teilnehmerzahl zu gering. Im letzten Jahr gab es trotz Genehmigung des pädagogischen Konzepts dafür zwar 26 interessierte Elternpaare, aber nur 6 verbindliche Anmeldungen bei einer Mindestanmeldezahl von 25. Das pädagogische Konzept beinhaltet Hausaufgabenhilfe, Warmes Mittagessen, betreute Freizeit und Neigungskurse. Nach Unterrichtsende um 11:50 Uhr und freiwilliger Mittagsbetreuung wären an 3 Nachmittagen in der Woche von 12:50 Uhr bis 15:30 Uhr Hausaufgabenbetreuung und Ganztagesangebote angeboten worden.

In diesem Jahr sind keine Anmeldungen eingegangen, 4 Schüler aus Waldhausen sind in der Ganztagesgrundschule Ebnat angemeldet. Vermutet wird, dass viele Eltern davon ausgegangen sind, dass die Ganztagesgrundschule in Waldhausen nicht zustande kommt. Viele Eltern haben auch den Wunsch, dass ihre Kinder nachmittags zu Hause sind.

Der Ortschaftsrat legt Wert darauf, dass sich die Grundschule weiterhin um die Einrichtung eines Ganztagesbetriebs bemüht, die Entwicklung in diese Richtung wird in den nächsten Jahren erwartet. 

4. Haushaltsanmeldungen des Stadtbezirkes Aalen-Waldhausen für das Jahr 2016

Folgende Maßnahmen werden u.a. für den nächstjährigen Haushaltsplan angemeldet:

  • Planungsrate für die Dorfentwicklung
  • Planungsrate für die Erschließung des Baugebietes Krautgärten
  • Anlegung eines Geh- und Radweges entlang der L 1076 vom Gewerbegebiet zur A 7
  • Straßengesamtplanung für die Ortsdurchfahrt Aalen-Waldhausen
  • Herstellung der noch fehlenden Erschließungsanlagen im Gewerbegebiet Geißberg
  • Straßengesamtplanung für den Teilort Aalen-Simmisweiler
  • Fortsetzung der Ausbesserung von Randsteinen in der Albstraße
  • Erneuerung der Straßenbeleuchtung in Aalen-Waldhausen
  • Buswartehäuschen Deutschordenstraße (Höhe Marienburgstraße)
  • Schaffung von Ausweichstellen am Kalksträßchen parallel des Eichwaldes
  • Anlegung eines Spielplatzes im Baugebiet Schießmauer
  • Bepflanzung der Ortsdurchfahrt mit Bäumen
  • Bereitstellung von Mitteln für die Pflegeleistungen der Anlieger der städtischen Rigolen im Baugebiet Grießfeld V / Schießmauer
  • Renaturierung der Hülmen in Aalen-Simmisweiler und Aalen-Bernlohe
  • Hundetoilette für den Teilort Aalen-Brastelburg
  • Grundschule: Planungsrate für den Austausch der Glasbausteine im Foyer gegen Fenster (energetische Maßnahme),Sanierung der Schülertoiletten, vorsorgliche Mittelbereitstellung für die Ganztagesgrundschule
  • Gemeindehalle: Planungsrate für den Neubau der Gemeindehalle, neuer Prallwandbelag, verbunden mit dem Einbau einer neuen Türe zwischen dem neuen Stuhllager und dem Hallenbereich, Einrichtung einer Behindertentoilette, Verbesserung der Bühnenakkustik
  • Neue Kalthalle in räumlicher Nähe zu den Sportstätten

5. Bauliche Entwicklungsmöglichkeiten in Waldhausen - Beuren - Abgrenzung einer Innenbereichssatzung nach § 34 (4) BauGB

Im Waldhäuser Teilort Beuren wird die Aufstellung einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs.4 Nr. 1 und 3 BauGB vorbereitet, um zusätzliche Bebauungsmöglichkeiten zu schaffen und eine eindeutige Linie zwischen Außen- und Innenbereich zu ziehen.

Nach der Vorberatung im Ortschaftsrat Waldhausen am 14.04.2015 wurde der Abgrenzungsvorschlag für die genannte Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung noch einmal verändert, indem im Osten der Ortslage die Abgrenzung etwas erweitert wurde. Konkret geht es um Einbeziehung von Teilen des Flurstücks 23 und dem östlichen Bereich des Flurstücks 20, die bisher außerhalb der vorgeschlagenen Umgrenzung lagen. Damit würde an dieser Stelle Baurecht für mindestens ein weiteres Gebäude geschaffen.

Durch die Aufstellung einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung kann Planungssicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden, zudem können an einigen Stellen zusätzliche Bebauungsmöglichkeiten geschaffen werden.

Die Satzung ist nach den Vorschriften des vereinfachten Verfahrens (§ 13 BauGB) aufzustellen, demnach muss mindestens eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange stattfinden.

Der Ortschaftsrat Waldhausen fasste einstimmig folgenden Beschluss: Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Bauleitplanverfahren für eine Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung nach § 34 Abs.4 BauGB für die Ortschaft Beuren entsprechend der neuen Abgrenzung einzuleiten.

6. Bekanntgaben und Anfragen

Zwischen 7:15 Uhr und 8.00 Uhr wird versuchsweise die Einfahrt von der Galgenbergstraße in die Max-Eyth-Straße aufgrund einer verkehrsrechtlichen Anordnung untersagt, wodurch die Bushaltestelle am Galgenbergschulzentrum morgens wieder angefahren werden kann, dadurch wird ein Zugewinn an Verkehrssicherheit erwartet.

In der Klosterstraße in Richtung Reitplatz wurde eine neue Hundetoilette aufgestellt. 

Die EnBW führt erste Maßnahmen wie z.B. gutachterliche Untersuchungen in Sachen Natur- und Artenschutz für das Windenergieprojekt Waldhausen durch. Angeregt wurde, die EnBW bezüglich Windkraftmitteln für Waldhausen zu kontaktieren.

Der Abschluss der Arbeiten für den Breitbandausbau Waldhausen steht an, wobei die Glasfasern noch nicht eingeblasen wurden. Die Ausschreibung für einen Betreiber wird noch vor der Sommerpause erwartet, die Vergabe nach der Sommerpause.

Die beschädigte Abwasserdruckleitung Beuren wird derzeit repariert.

Studenten der Hochschule Aalen führen derzeit aus rein wissenschaftlichen Gründen eine Befragung zum Thema Akzeptanz von  Windenergie in Waldhausen durch. Es soll dabei festgestellt werden, ob sich die Meinung der Bevölkerung dazu in den letzten Jahren verändert hat.

© Stadt Aalen, 02.01.2015