Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Waldhausen am 12. März 2013

$(text:b:1. Bürgerfragestunde)$ $(list:ul:Im Rahmen der Bürgerfragestunde wurde von einem Bürger aus Simmisweiler darauf hingewiesen, dass viele Fahrzeuge die Ortsdurchfahrt Simmisweiler viel zu schnell, oft mit Tempo 70 kmh – 80 kmh befahren, obwohl es sich um eine 30-kmh-Zone handelt. Durch dieses unverantwortliche Rasen werden die dort wohnhaften Kinder gefährdet. Die Angelegenheit wird erneut mit dem Ordnungsamt besprochen werden, in Kürze wird eine privat angeschaffte Geschwindigkeitsmessanlage aufgestellt. Radarmessungen und das Anbringen von privaten Hinweisschildern wurden zudem angeregt.~Gelobt wurde die hervorragende Arbeit des Winterdienstes auf dem Härtsfeld.~ In Straßenbereichen, wo die Gasleitung verlegt bzw. Hausanschlüsse hergestellt wurden, hat sich die Fahrbahn abgesenkt. Hier ist eine Auffüllung erforderlich, die vorhandenen Schäden werden nach und nach behoben. Betroffen davon ist insbesondere die Albstraße.)$ $(text:b:2. Baubeschluss zur Erschließung des 3. BA (Hallstattweg) im BG Schießmauer in Aalen-Waldhausen)$ Auf der Grundlage des Bebauungsplans Schießmauer soll der 3. BA Hallstattweg ab Frühjahr 2013 erschlossen werden. Zunächst wird die Straße als sogenannte Baustraße, d.h. ohne Feinbelag, aber mit Randeinfassungen, hergestellt. Der Endausbau (Gehweg und Feinbelag) erfolgt zusammen mit den anderen Straßen des Wohngebiets, sobald ein Großteil der 19 Grundstücke bebaut ist. Im gesamten Baugebiet Schießmauer und Grießfeld V existieren keine Leerrohrtrassen. Ein möglicher FTTH-Ausbau (Fibre to the home), zu deutsch: Anschluss bis auf das einzelne Baugrundstück bzw. Gebäude) scheidet aus Kostengründen aus. Aus technischer sowie auch betriebswirtschaftlicher Sicht kommt nur ein FTTC-Ausbau (Fibre to the curb) in Frage. Bei dieser Variante besteht die Möglichkeit, dass beim Endausbau mit Herstellung der Gehwege, die Schaltschränke mit einem Glasfaserkabel angefahren werden. Die Verbindung zu den einzelnen Baugrundstücken erfolgt über die herkömmlichen Kupferkabel der Deutschen Telekom (sog. Last Mile Technologie). Aufgrund neuester Techniken können bei dieser Lösung Bandbreiten von 50 Mbit/s und höher für den Endkunden erreicht werden. Es wird vorgeschlagen, dass das Thema zu einem späteren Zeitpunkt, jedoch spätestens mit dem Endausbau entschieden wird. Der Baubeginn ist ab Ende Mai 2013 geplant, das Bauende im November 2013. Die Bauleitung übernimmt das Tiefbauamt. $(table:2:[Kostenaufstellung:][]{Straßenbau (Baustraßen)}{145.000,-- Euro}{Straßenbeleuchtung (vorerst nur Netzbau ohne Leuchtmitte)}{15.000,-- Euro}{Planung und Bauleitung, einschl. Rundung und Unvorhergesehenes}{15.000,-- Euro}[Bausumme (geschätzt)][175.000,-- Euro])$ Der Ortschaftsrat war sich einig, dass mit den 3 möglichen Netzbetreibern nochmals Kontakt aufgenommen werden soll, um eine Breitbandversorgung der Gebiete zu ermöglichen. Dies wäre vor einiger Zeit möglich gewesen, wenn ein größeres Interesse bei der Bürgerschaft vorhanden gewesen wäre. Der Ortschaftsrat Aalen-Waldhausen empfahl dem Gemeinderat Aalen mit 1 Enthaltung einstimmig, der Erschließung des BG „Schießmauer“, 3. BA Hallstattweg in Aalen-Waldhausen entsprechend den Ausführungsplänen des Tiefbauamts und dem Kostenvoranschlag in Höhe von 175.000,-- Euro zuzustimmen. Die Kosten für die Ver- und Entsorgungsleitungen gehen zu Lasten des Wirtschaftsplans 2013 der Stadtwerke. $(text:b:3. Neufassung der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührenordnung)$ Das Grünflächen- und Umweltamt beabsichtigt auf Grund steigender Nachfrage die Einführung der Baumbestattung auf dem Waldfriedhof. Die Baumbestattung wird zunächst auf dem Waldfriedhof in Abteilung 10 angeboten. In diesem Zusammenhang wurde die Friedhofsordnung in Zusammenarbeit mit den Ortschaftsverwaltungen überarbeitet. Aus dieser Überarbeitung ergeben sich weitere zahlreiche Änderungen, die zum Anlass genommen werden, eine Neufassung der Friedhofsordnung zum Beschluss zu bringen. Neben der Einführung der Baumbestattung und der Klarstellung von Gegebenheiten bei den Urnen-gemeinschaftsgrabstätten ergeben sich eine Vielzahl von redaktionellen Änderungen. Hervorzuheben bei den wesentlichen Änderungen sind vor allem nachfolgende: $(text:i:1) Die Zulassung der Bestattung Auswärtiger)$ Auf Grund einer Urnenbestattungsquote, die sich bei ca. 80% einpendelt, stehen auf den Aalener Friedhöfen Flächen zur Verfügung. Des Weiteren trägt jede zusätzliche Bestattung dazu bei, den am 10. Februar 2010 durch den Gemeinderat beschlossenen Kostendeckungsgrad von 100% zu erreichen und die Gebühren dadurch zu stabilisieren. Zudem bietet Aalen ein vielfältigeres Grabangebot als andere Kommunen und ist dadurch ein interessanter Bestattungsplatz. $(text:i:2) Das Zulassen von Grabverkäufen vor Eintritt eines Sterbefalls)$ In zunehmender Anzahl informieren sich ältere Menschen, die sich mit dem eigenen Tod beschäftigen, ob ein derartiger Graberwerb vorab möglich ist. Die Menschen setzen sich mit dem Tod intensiv auseinander und wollen zu Lebzeiten wissen, wo sich ihr letzter Ruheort befinden wird. Aus diesem Grund sollen zukünftig in enger Abstimmung mit dem Grünflächen- und Umweltamt Abteilungen auf den Friedhöfen freigegeben werden, in denen ein Grabkauf vor Eintritt eines Sterbefalls ermöglicht wird. Die Abstimmung mit dem Grünflächen- und Umweltamt ist notwendig, damit Planungen auf den Friedhöfen auch weiterhin zuverlässig möglich sind. Auch bei vorzeitigem Grabkauf werden die Gebühren gemäß Friedhofsgebührenordnung fällig. Mit Ausnahme der Urnengemeinschaftsgräber, welche von Anfang an komplett bepflanzt sind, sind die vorzeitig vergebenen Gräber bis zum Eintritt des Sterbefalls als Grünfläche zu belassen. $(text:i:3) Ausschluss von Grabmalen, die in ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt werden)$ Sowohl der Ortschaftsrat Waldhausen, als auch der Ortschaftsrat Fachsenfeld und die Kirchengemeinde Fachsenfeld haben dieses Thema bereits debattiert und um Umsetzung einer solchen Bestimmung in der Friedhofsordnung gebeten. Durch die vorgeschlagene Vorgabe wird Sorge dafür getragen, dass in Zukunft bei der Grabmalgenehmigung der Nachweis eingefordert wird, dass die Materialien aus fairem Handel und ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden. Der Nachweis ist durch ein entsprechendes Zertifizierungssiegel zu erbringen. Zu diesen Zertifizierungssiegeln gehören unter anderem die Zertifizierungssiegel von XertifiX oder auch Fair Stone. Diese Zertifizierungssiegel entstanden in Zusammenarbeit mit Organisationen wie Misereor oder unter Beachtung der Übereinkommen der internationalen Arbeitsorganisation ILO. Der Gesetzgeber hat durch Änderung des Bestattungsgesetzes von Baden-Württemberg mit Beschluss vom 20.06.2012 die Möglichkeit zu dieser Satzungsregelung eröffnet. $(text:i:4) Entlastung der Bürger, unter anderem durch Lockerung der Gestaltungsvorschriften)$ Im Bereich der Nutzung von Kies und gebrochenen Materialien soll eine Lockerung der Vorgaben erreicht werden, sodass diese Materialien in Zukunft auch verwendet werden dürfen, um ein Grab bis zu 50% abzudecken. Insgesamt ist weiterhin eine Abdeckung der Sarggräber bis zu maximal 50% insgesamt erlaubt. Eine weitere Entlastung der Bürger soll sich daraus ergeben, dass zukünftig die Möglichkeit gegeben wird, ein Grab nicht mehr nur bis zu einem Jahr vor Ende der Ruhezeit, sondern bis zu drei Jahre vor Ende der Ruhezeit zurückzugeben. Hintergrund ist hier vor Allem das zunehmende Alter derer, die für die Grabpflege verantwortlich sind, selbst jedoch auf Grund ihrer Gebrechen die Pflege nicht bis zum Ablauf fortführen können. Im Zusammenhang mit der Einführung der Baumbestattung hat das Grünflächen- und Umweltamt in Zusammenarbeit mit den Ortschaftsverwaltungen die Friedhofsgebührenordnung überarbeitet. Auch hier wird eine Neufassung zum Beschluss gebracht. Neben der Einbringung der Gebührenpositionen für die Baumbestattungswahlgräber ergeben sich redaktionelle Änderungen. Hervorzuheben bei den Änderungen sind vor Allem Nachfolgende: $(text:i:1) Klarstellung unterschiedlicher Grablagen im Bereich der Sargwahlgräber)$ Auf Grund eines Widerspruchs gegen einen Gebührenbescheid wurde deutlich, dass im Bereich der Sargwahlgräber bezüglich der Definition von Wahlgräbern in der Reihe, Wahlgräbern an Haupt- und Zwischenwegen sowie Wahlgräbern an Einfriedungen, Rondellen und Nischen Klarheit geschaffen werden muss. Dies wird per Definition sowie durch den Anhang der Friedhofspläne nun klargestellt. $(text:i:2) Rückerstattung von Gräbergebühren)$ Derzeit erstattet die Stadt Aalen auf Antrag Gräbergebühren für nichtgenutzte Jahre außerhalb der Ruhezeiten zurück. Dies soll in Zukunft nicht mehr möglich sein. Eine Umfrage im Netzwerk der Friedhofsämter Baden-Württembergs hat ergeben, dass ein Großteil der Städte und Gemeinden keine Gräbergebühren erstattet. Begründung ist, dass auf allen Friedhöfen durch die zunehmende Urnenbestattungsquote Überhangflächen in derartigen Maßen vorhanden sind, dass keine Notwendigkeit der Belohnung einer frühzeitigen Rückgabe nötig ist. Aus diesem Grund wird der Passus, der seither in § 5 Abs. 5 der Friedhofsgebührenordnung verankert war, aus der Friedhofsgebührenordnung gestrichen. Der Ortschaftsrat Aalen-Waldhausen empfahl dem Gemeinderat Aalen einstimmig, die Neufassung der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührenordnung zu beschließen. $(text:b:4. Bekanntgaben und Anfragen)$ Am 9. April 2013 findet um 17.00 Uhr im Bürgerhaus Waldhausen eine Sondersitzung des Ortschaftsrates zum Thema Windkraft statt. Angesprochen wurde ein Zeitungsbericht, der das Entstehen einer Kartbahn mit Gastronomie in Waldhausen ankündigte. Im Juli 2012 wurde Ortsvorsteher Brenner vom städtischen Wirtschaftsbeauftragten Herrn Weiß auf das Thema angesprochen und es kam zu einem ersten Gespräch mit dem Investor im Beisein von stv. Ortsvorsteher Thorwarth. Es handelte sich um eine reine Absichtserklärung, sobald konkrete Pläne vorgelegt worden wären, wäre der Ortschaftsrat darüber informiert worden. Allerdings hörte man seit vergangenem Sommer bis zum jüngsten Zeitungsbericht nichts mehr von dem Vorhaben.
© Stadt Aalen, 20.03.2013